Trinkwasserhygiene

Neuerungen für die Trinkwasser-Installation in Gebäuden

Montag, 27.12.2021

Begriffsbestimmungen

Die Anzahl der definierten Begriffe ist überschaubar. Bei der Auflistung gibt es zwei Begriffe, die auffällig sind. Der Begriff „prioritäre Örtlichkeiten“ ist neu und fand sich bisher in keinem anderen Regelwerk oder einer Richtlinie, oftmals wurde dafür der Ausdruck „Hygienerelevante Gebäude“ verwendet. In dem Begründungstext zur neuen Richtlinie werden Beispiele genannt: „Krankenhäuser, Gesundheitseinrichtungen, Gebäude mit Unterkunftsmöglichkeiten, Restaurants, Bars, Sport- und Einkaufszentren, Freizeit-, Erholungs- und Ausstellungseinrichtungen, Strafvollzugsanstalten und Campingplätzen“. Die Auflistung ist nicht vollständig, die wesentlichen Gebäude sind aber genannt, die in der Vergangenheit hygienisch auffällig waren.

Der Begriff der „Hausinstallation“ ist unglücklich gewählt. Leider hat man sich für diesen Begriff entschieden und nicht für die Bezeichnung „Trinkwasser-Installation“. Hausinstallationen umfassen wesentlich mehr, zum Beispiel die gesamte Elektroinstallation, Klimageräte und Anlagen. Der Anwendungsbereich der Richtlinie betrifft aber die Wasserversorgung und die Trinkwasser-Installation innerhalb eines Gebäudes. Es bleibt abzuwarten, ob der Begriff bei der Überarbeitung in die deutsche Trinkwasserverordnung übernommen wird.

Es gibt jetzt die Unterscheidung von Gefährdung und Gefährdungsereignis. Eine Gefährdung kann durch einen biologischen, chemischen, physikalischen oder radiologischen Stoff erfolgen, der die menschliche Gesundheit beeinträchtigt. Das Gefährdungsereignis ist der konkrete Fall, der zu einer Gefährdung führt.

Risiko wird als eine Kombination aus Wahrscheinlichkeit des Eintretens und des Schadensausmaßes definiert.

Parameter

Bei den Parametern im Anhang wurden neue Substanzen aufgenommen (zum Beispiel Bisphenol A und Microcystin-LR) und es gab Korrekturen. Für die Hausinstallation sind folgende Parameter zu beachten:

  • Intestinale Enterokokken (Teil A, Mikrobiologische Parameter). Bei diesem Parameter wurde lediglich der Zusatz „instestinal“ (zum Darmkanal gehörend) ergänzt, der Wert (0/250 ml) – gültig bei der Abfüllung von Wasser in Flaschen oder anderen Behältnissen – wurde nicht verändert.

  • Der Parameterwert E. Coli, ebenfalls für die Abfüllung von Wasser in Flaschen oder anderen Behältnissen, ist unverändert (0/250 ml).

  • Für Blei gilt bis zum 12. Januar 2036 (!) der Wert von 10 µg/l, danach verringert sich der Grenzwert auf 5 µg/l. Bestehende Bleirohre sollten schnellstmöglich ausgetauscht werden. Für alle neuen Materialien, die mit Wasser in Berührung kommen, sollte der niedrigere Wert als Ziel eingehalten werden.

  • Bei den Indikatorparametern (Teil C) sind nach wie vor die mikrobiologischen Parameter Clostridium perfringens (0/100 ml), Koloniezahl bei 22 °C und die Coliformen Bakterien (0/100 ml) aufgeführt. Clostridium perfringens ist erst dann zu ermitteln, wenn die Risikoanalyse Hinweise darauf enthält.

  • Neu ist der Teil D für die Risikobewertung von Hausinstallationen mit zwei relevanten Parametern: Legionellen und Blei. Für Legionellen gilt ein Parameterwert von 100 KBE/100 ml. Der Begriff „Technischer Maßnahmenwert“, wie er in der aktuellen Trinkwasserverordnung in Deutschland steht, kommt in der EU-Trinkwasserrichtlinie nicht vor. Für Blei gilt der Wert wie oben erläutert.

Risikobasierter Ansatz von Hausinstallationen

Eine der wesentlichen Neuerungen ist die Risikobewertung von Hausinstallationen (Artikel 10). Die WHO hat seit längerer Zeit das Konzept des Water-Safety-Plans auch für die Trinkwasser-Installation in Gebäuden vorgeschlagen, das nun (endlich) ausführlicher in der Trinkwasserrichtlinie der EU enthalten ist.

Diese Risikoanalyse – nicht zu verwechseln mit der Gefährdungsanalyse laut Trinkwasserverordnung – besteht aus einer allgemeinen Analyse und einer Überwachung der Parameter Legionellen und Blei, wie es im Teil D des Anhangs aufgeführt ist. In der allgemeinen Analyse sollen die verwendeten Produkte, Materialien und Werkstoffe analysiert werden, ob diese eine Gefahr für die menschliche Gesundheit sind. Diese Analyse umfasst keine einzelnen Objekte. Die Analyse auf Legionellen und/oder Blei wird dagegen auf Objekte angewendet. Diese Parameter können vorwiegend bei prioritären Örtlichkeiten untersucht werden, sofern die Mitgliedsstaaten dies beschließen. Das Ein- und Zweifamilienhaus steht damit zunächst nicht im Fokus. Auch bei den Maßnahmen zur Einhaltung sind die EU-Staaten frei in der Festlegung. Die vorgeschlagenen Maßnahmen der einzelnen Mitglieder beschränken sich zunächst auf die prioritären Örtlichkeiten.

Von Heinz Rötlich
Leiter Seminare Judo Wasseraufbereitung
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Freitag, 19.04.2024

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