Mehr Sicherheit durch neues Vertragswerk

„HÜV 2.0“ jetzt digital

Mittwoch, 03.04.2019

Hersteller und Handwerker der SHK-Branche profitieren seit kurzem von einer neuen, verbesserten Haftungsübernahmevereinbarung „HÜV 2.0“, sagt der ZVSHK. Der Vertrag bietet Innungsbetrieben zeitgemäße Ersatzsummen und vereinfachte, digitale Schadensmeldeprozesse bei Ansprüchen gegen den Hersteller.

Mangelfall – Ersatzanspruch – Deckungslücke… da schrillen bei manchem Handwerker die Alarmglocken. Damit die Innungsbetriebe in einem Schadensfall nicht im womöglich existenzbedrohenden Regen stehen, existieren schon seit vielen Jahren Haftungsübernahmevereinbarungen (HÜV) zwischen dem Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) und Vertragspartnern aus der Branche. Sie gewährleisten einen eigenen Ersatzanspruch des Fachbetriebs gegenüber dem Hersteller eines Produktes, falls dieses beim Bauherren einen Mangelfall auslöst.

Zwar sei die rechtliche Position sowohl des Handwerkers als auch des Endkunden im Schadensfall durch das neu geregelte Gewährleistungsrecht grundsätzlich verbessert worden, so der ZVSHK. Damit sei die HÜV aber keineswegs überflüssig geworden, betont Dr. Henning Gandesbergen, Rechts-Referent bei dem SHK-Verband: „Auch beim neuen Gewährleistungsrecht bleiben teils erhebliche Deckungslücken, die wir schließen wollen und damit unsere Handwerksunternehmer komfortabel absichern können.“

Unabhängig von der gesetzlichen Verjährungsfrist gewährleistet „HÜV 2.0“ dem SHK-Betrieb eventuelle Ansprüche für fünf Jahre.
Quelle: Tomicek/LBS
Unabhängig von der gesetzlichen Verjährungsfrist gewährleistet „HÜV 2.0“ dem SHK-Betrieb eventuelle Ansprüche für fünf Jahre.

Fünf Jahre Gewährleistung

Der ZVSHK fasst die Vorteile der neuen Haftungsübernahme – „HÜV 2.0“ genannt – so zusammen: „Es wird nicht zwischen einem großen oder kleinen Werkvertrag differenziert. Der HÜV-Partner gewährt dem SHK-Betrieb die Ansprüche aus der neuen ‚HÜV 2.0‘ unabhängig vom Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist zwischen dem Endkunden und dem SHK-Betrieb im Falle einer berechtigten Inanspruchnahme des SHK-Betriebes innerhalb von fünf Jahren nach Abnahme der werkvertraglichen Leistung.“ Die maximale Ersatzsumme wurde auf 1,5 Millionen Euro angehoben.

Um das Prozedere im Schadensfall zu vereinfachen und zu beschleunigen, schafft der Verband einen komplett digitalen Schadensmeldeprozess.

Als erster Partner aus der Industrie hat Oventrop auf der ISH die „HÜV 2.0“ unterzeichnet: „Die ‚HÜV 2.0‘ steht für mehr Rechtssicherheit, Vertrauensaufbau, Digitalisierung der Schadensmeldeprozesse und Zusammenführung der bisherigen HÜV mit der Zusatzvereinbarung in einem einheitlichen Vertrag mit zeitgemäßen Ersatzsummen. Oventrop will mit diesen Neuerungen zusätzliche Sicherheit sowie Mehrwerte für Kunden schaffen.“

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