Schutz des Objektes durch klaren Untersuchungsauftrag
Der Auftraggeber bestimmt und verantwortet, an welchen Stellen die fachgerechten und damit repräsentativen Untersuchungen auf Legionellen erfolgen. Daher kommt dem Untersuchungsauftrag an das Labor eine hohe Bedeutung zu. Es ist empfehlenswert, schon bei der Festlegung der Probennahmestellen einen zeitweiligen Leerstand einer Wohnung zu berücksichtigen und Ausweich-Probennahmestellen zu benennen. Im Untersuchungsauftrag wird dies dann eindeutig vermerkt, so dass eine Beprobung von temporär ungenutzten Entnahmestellen mit teuren Folgekosten vermieden wird.
Fazit
In Trinkwasserinstallationen müssen geeignete und repräsentative Probennahmestellen vorhanden sein. Dafür ist der Betreiber verantwortlich. Sinnvollerweise lässt er sich dabei vom Fachplaner, Fachhandwerker oder einem Sachverständigen beraten. Die Untersuchung auf Legionellen sollte möglichst immer über spezielle Probennahmeventile erfolgen, die insbesondere an den Eckventilen von Waschtischen zu platzieren sind. Sie verringern die Wahrscheinlichkeit für falsch positive Legionellen-Befunde und liefern belastbare Untersuchungsergebnisse für die systemische Untersuchung einer Trinkwasserinstallation gemäß Trinkwasserverordnung. Empfehlenswert ist ebenfalls ein klarer Untersuchungsauftrag an das Labor, in dem steht, dass keine zeitweilig ungenutzten Entnahmestellen/Räume beprobt werden dürfen, sondern in diesen Fällen immer sinnvollerweise die vorsorglich festgelegten „Ausweichstellen“.