Trinkwasserhygiene

Legionellen im Trinkwasser

Probleme und Lösungen

Donnerstag, 28.11.2019

Legionellen sind stäbchenförmige Bakterien, von denen es zahlreiche Arten gibt.

Baufachleute braucht aber lediglich eine Art zu interessieren, nämlich die „Legionella pneumophila“, die schlimmstenfalls zu Erkrankungen führen kann, und zwar zum Pontiac-Fieber oder zur Legionärskrankheit. Beide Erkrankungen wurden nach entsprechenden Ereignissen in den USA benannt. Das Pontiac-Fieber wurde erstmals 1968 in der namensgebenden Stadt der USA beobachtet. Sein Verlauf ähnelt dem einer Grippe, mit Symptomen wie Schüttelfrost, Fieber, Husten und Erbrechen. Die Krankheit ist unangenehm, aber nicht gefährlich, und meist sind die Betroffenen nach einigen Tagen wieder gesund und beschwerdefrei. Die Legionärskrankheit, korrekt Legionellose, ist da von ganz anderem Kaliber.

Wirkungsweise Strömungsverteiler: Fließt Wasser in der Strangleitung, werden automatisch auch die angeschlossenen Ringleitungen durchspült.
Quelle: FRÄNKISCHE Rohrwerke
Wirkungsweise Strömungsverteiler: Fließt Wasser in der Strangleitung, werden automatisch auch die angeschlossenen Ringleitungen durchspült.

Tritt sie auf, verursacht das Bakterium nach einer Inkubationszeit von zwei bis zehn Tagen neben den Symptomen Kopf- und Gliederschmerzen, Fieber, Verdauungsstörungen, Verwirrtheit sowie Schmerzen im Thoraxbereich, eine schwere Lungenentzündung, die unbehandelt in 15 bis 20 Prozent der Fälle zum Tode führt. Sie trat erstmals im Jahr 1976 bei einem Veteranentreffen in Philadelphia auf. Von den 4.400 Besuchern des Treffens erkrankten 180 Personen, wobei 29 von ihnen die Krankheit nicht überlebten. In diesem Fall war eine unzureichend gewartete Klimaanlage die Ursache der Epidemie. Die Krankheit wird nämlich nicht, wie häufig vermutet, durch den Genuss von belastetem Trinkwasser ausgelöst, sondern geht jeweils von der Lunge aus. Die Übertragung findet durch sogenannte Bioaerosole statt, also durch Bakterien, die den winzigen Wassertröpfchen in der Luft anhaften.

Solche Aerosole können immer dort entstehen, wo Wasser verwirbelt wird, also im Bereich von Duschen, Whirlpools, Luftbefeuchtern, Klimaanlagen usw. Werden diese Aerosole eingeatmet und gelangen sie in die tieferen Bereiche der Lunge, kann eine der beiden genannten Krankheiten auftreten. Gefährdet sind dabei insbesondere Menschen, deren Widerstandskraft aufgrund ihres Alters oder einer Schwächung des Immunsystems beeinträchtigt ist. In Deutschland hat das Statistische Bundesamt ca. 20.000 tödlich verlaufende Lungenentzündungen pro Jahr gezählt, wobei vermutlich ca. 1.300 durch die Legionärskrankheit ausgelöst wurden. Männer erkranken mehr als doppelt so häufig wie Frauen an der schweren Krankheit. Rechtzeitig diagnostiziert gilt die Legionellose jedoch als therapierbar, hier kann bereits die Einnahme eines Antibiotikums helfen.

Kontrolle ist Pflicht

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV), die in ihrer aktuellen Form am 9. Januar 2018 in Kraft getreten ist, schreibt eine Untersuchung auf Legionellen in bestimmten Bereichen zwingend vor. „Unternehmer und Betreiber von Trinkwasser-Installationen mit Großanlagen zur Trinkwassererwärmung“ müssen die entsprechende Beprobung einmal jährlich vornehmen lassen, sofern das Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen Nutzung entnommen wird. Aber auch Besitzer von vermieteten Wohnimmobilien sowie Wohnungsbaugesellschaften beziehungsweise deren Hausverwaltungen stehen in der Pflicht. Sie haben alle drei Jahre ein Labor mit der entsprechenden Prüfung zu beauftragen, welches nach ISO/IEC 17025 akkreditiert und entsprechendes Fachpersonal für die Probenentnahme vorhält.

Dieses Fachpersonal muss nicht zwingend beim Labor selbst beschäftigt sein. Es muss allerdings über die entsprechenden Qualifikationen verfügen und darf in keiner weiteren Geschäftsbeziehung zum Auftraggeber stehen; die aktuelle Rechtsprechung ist hier sehr deutlich. So ist es zum Beispiel nicht zulässig, dass ein entsprechend befähigter Sanitärbetrieb, der ansonsten etwa Wartungsarbeiten für den Auftraggeber erledigt, wodurch sich eine gewisse geschäftliche Abhängigkeit ergibt, die Beprobung vornimmt. Das Labor ist für den Auftraggeber der einzige Ansprechpartner. Es stellt die Rechnung und ist voll umfänglich dafür verantwortlich, dass von der Entnahme über den Transport und die Untersuchung selbst, bis zur Kommunikation des Ergebnisses die vorgegebenen Standards eingehalten werden.

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