Trinkwasserhygiene

Klimaresiliente Trinkwasserinstallationen

Montag, 02.09.2024

Die Grafik zeigt eine Rohrleitungsführung.
Quelle: Viega
Ob mit notwendiger Zirkulation bis zur Entnahmestelle oder bei einer T-Stück-Installation – durch die richtige Rohrleitungsführung lässt sich der Wärmeübergang von PWH auf PWC reduzieren. Das erübrigt oft Hygienespülungen als Schutzmaßnahme.

Trinkwasserressourcen schützen

Ein anderes klimabedingtes Risiko für die Trinkwasser­versorgung ist die Verfügbarkeit der Ressource. Zwar ist in Deutschland derzeit keine generelle Wasserknappheit zu befürchten. Aber lokale Versorgungsschwierigkeiten im Hitze­rekordjahr 2018 haben Impulse für die Nationale Wasserstrategie geliefert, die die Bundesregierung 2023 verabschiedete. Um mit Blick auf klimabedingte Veränderungen die Trinkwasserversorgung zu sichern, gehört zu den Maßnahmen dieser Nationalen Wasserstrategie, Trinkwasser in allen Nutzungs­bereichen noch sparsamer zu verwenden. Eine klimaresiliente Planung von Trinkwasserinstallationen kann und muss diese Entwicklung unterstützen …

Wie zuvor beschrieben sind im Sinne der Trinkwassergüte Dauertemperaturen von PWC oberhalb von 25 °C konsequent zu vermeiden. Wird diese Kaltwassertemperatur erst nach einer Auslaufzeit von beispielsweise 30 s erreicht, ist das somit kein Indiz für eine einwandfreie, sondern eher für eine bedenkliche Trinkwasserinstallation. In bestehenden Gebäuden ist als Abhilfe in solchen Fällen eine Spülstation vorzusehen, um den Wasseraustausch zu erhöhen und zu warmes Kaltwasser abzuleiten, bevor es in den betroffenen Rohrleitungsstrecken zu Verkeimungen kommt. Gesundheitsschutz geht hier vor Ressourcenschutz. Doch diese Form der „Was-serverschwendung“ kann insbesondere bei Neuinstallation reduziert oder ganz vermieden werden, da die erwähnten Maßnahmen gegen die Kaltwassererwärmung nur ein Beitrag sind. Die genaue Festlegung der tatsächlich benötigten Zapfmengen und Zapfstellen ist ein zweiter. Ein wertvolles Planungsinstrument dafür ist das Raumbuch.

Zusammen mit dem Bauherrn werden dabei für jeden Raum mit Entnahmestellen für Trinkwasser die Art der Nutzung und Häufigkeit pro Tag und Woche ermittelt. Bei diesem Prozess kann hinterfragt werden, ob eine be-stimmte Entnahmestelle tatsächlich erforderlich ist, wenn nur eine unregelmäßige Nutzung festgestellt wird. Zudem werden so realistische Gleichzeitigkeiten der Trinkwassernutzung ermittelt. Daraus resultiert häufig, dass schon der Hauswasseranschluss kleiner dimensioniert werden kann. Sinkt das Volumen der Trinkwasserinstallation insgesamt und ergibt sich durch eine regelmäßige Nutzung aller Zapfstellen der vollständige Wasseraustausch spätestens nach 72 h – wie es die VDI 6023 Blatt 1 empfiehlt –, sind Hygienespülungen nur in Ausnahmen erforderlich. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn unvermeidbare Nutzungsunterbrechungen abzusichern sind; typischerweise in Schulgebäuden aufgrund von Ferienzeiten.

Das Bild zeigt Wärmepumpen.
Quelle: Viega
Um den Treibhausgasausstoß im Gebäudesektor zu reduzieren, werden vor allem Wärmepumpen fossile Heizungen ablösen. Die Trinkwassererwärmung muss folglich auf Systeme umgestellt werden, die eine hygienische Temperaturhaltung von Trinkwasser warm auch bei niedrigeren Vorlauftemperaturen sicherstellen.

Trinkwasser und CO2-Ausstoß

Als dritter Leitsatz für die Planung einer klimaresilienten Trinkwasserinstallation ist der Energieeinsatz für die PWH-Bereitung wie für Hilfsenergien zu berücksichtigen. Auch hier spielen Maßnahmen gegen die Kaltwassererwärmung wieder eine wichtige Rolle. Denn lässt sich eine Dauertemperatur von Kaltwasser über 25 °C nicht in den Griff bekommen, ist eine aktive Trinkwasserkühlung erforderlich – die sofort den Energieverbrauch erhöht.

Der deutlich größere Energiebedarf entfällt allerdings in der Regel auf die Trinkwassererwärmung. Da die Treibhausgasemissionen des Gebäudesektors nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa zu hoch liegen, um die gesteckten Klimaziele zu erreichen, sind weitere gesetzliche Vorgaben bereits absehbar. Das Parlament und der Rat der Euro­päischen Union verabschiedeten beispielsweise die Novelle der EU-Gebäuderichtline (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD), die seit April 2024 rechtskräftig ist. Zwei Jahre haben die Mitgliedsstaaten nun Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland ist deshalb in nächster Zeit mit einer weiteren Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu rechnen.

Zu den Kernpunkten der neuen EU-Gebäuderichtlinie zählt die Einführung eines Nullemissionsgebäude-Standards, der ab dem 1. Januar 2030 für alle Neubauten gilt. Das bedeutet: Ein Gebäude darf dann vor Ort kein CO2 mehr durch den Verbrauch fossiler Brennstoffe freisetzen. Des Weiteren sollen die Treibhausgasemissionen im Bestand durch einen nationalen Gebäuderenovierungsplan reduziert werden. Im Vergleich zum Re-ferenzjahr 2020 muss der Primärenergieverbrauch des Gebäudebestandes bis 2030 um 16 Prozent abgenommen haben und bis 2034 um 20 Prozent bis 22 Prozent.

Von Christian Schauer
Leiter des Kompetenzzentrums Trinkwasser bei Viega

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Donnerstag, 10.10.2024

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