Ist der freie Auslauf noch das Maß aller Dinge?

Experten diskutieren hygienische Absicherung des Trinkwassers

Mittwoch, 18.09.2019

Trinkwasser wird in der Regel mit dem freien Auslauf gegen Nichtrinkwasser abgesichert. Neue Erkenntnisse dazu veröffentlichte der DVGW jetzt in einem Positionspapier.

Die Trinkwasserverordnung (TWVo) schreibt aus Gründen der Hygiene vor, dass Systeme mit Wasser unbekannter Herkunft nicht mit Trinkwasser-Installationen verbunden werden dürfen. Das Rückfließen von Nichttrinkwasser ist unbedingt zu verhindern. Diese Absicherung muss immer mit dem freien Auslauf (Typ AA, AB und AD) erfolgen.

Wie der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) jetzt mitteilt, diskutierte eine Expertenrunde, „ob der freie Auslauf weiterhin das Maß aller Dinge ist oder ob es neue, wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse gibt, die eine Abkehr vom freien Auslauf ermöglichen.“ In diesem Positionspapier fasst der DVGW die Diskussion zusammen.

Eine Ausnahme ist der Anschluss einer Feuerlösch- und Brandschutzanlage mit offenen Düsen oder Sprinkleranlagen (eine Nichttrinkwasser-Anlage) an die Trinkwasserversorgung. Der DVGW nennt die Bedingungen, die in diesem Fall unbedingt zu beachten sind. So darf beispielsweise die Feuerlöschanlage exklusiv nur mit Trinkwasser befüllt werden. Im Löschwasserbereich wiederum ist dauerhafte Stagnation geboten.

Trinkwasser darf keinesfalls mit Nichtrinkwasser verbunden werden, fordert die TWVo.
Quelle: DVGW
Trinkwasser darf keinesfalls mit Nichtrinkwasser verbunden werden, fordert die TWVo.

Ausdrücklich äußern sich die Experten zum Einsatz von Desinfektionsmaßnahmen: Diese seien keineswegs gleichwertig zu einem freien Auslauf. Im Fall von Rücksaugen, Rückfließen oder Rückdrücken würden die Möglichkeiten der Desinfektion überschätzt. Das Fazit des Papiers: „Bei einem freien Auslauf (Typ AA, AB und AD) ist eine hohe Betriebs- und Ausfallsicherheit betriebsbedingt vorhanden. Beim Einsatz von mechanischen oder elektronischen Bauteilen ist die Gefahr eines Versagens immer gegeben, und auch eine absolute Dichtheit wasserberührter Teile gegenüber mikrobieller Durchwanderung selbst bei ordnungsgemäßer Funktion existiert nicht.“

Schließlich wird in dem Papier noch die Absicherung von Geräten zur Wasserbehandlung diskutiert, die in eine Trinkwasser-Installation eingebaut werden. So solle die DIN EN 1717 „eine Ergänzung in der Anwendungstabelle erhalten, die zur Ermittlung der adäquaten Sicherungseinrichtung für die jeweiligen Apparate dienen kann.“

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