Vor diesem Hintergrund wird unter „7.3 Planungsbüros“ auch die Empfehlung ausgesprochen, bereits im allgemeinen Teil des Leistungsverzeichnisses trinkwassergeeignete Produkte zu fordern, „... die produktionsseitig hygienisch einwandfrei sind ...“.
Unter „7.4 Installationsunternehmen“ werden dann alle Fachhandwerker für hygienisch sicheres Arbeiten von der Lagerung der Komponenten bis zur Inbetriebnahme sensibilisiert. Unter 7.5 und 7.6 erhalten abschließend die Betreiber und Verbraucher Hinweise, dass ausschließlich und rechtsverbindlich nur ein regelmäßiger und vollständiger Wasserwechsel über alle Entnahmestellen den Erhalt der Wassergüte sicherstellen kann. Von dieser Pflicht befreit auch keine Installationsweise mit zentralen Spüleinrichtungen.
Sekundär-präventive Maßnahmen: Erkennung von Kontaminationen
In diesem Abschnitt des DVGW W 551-4 wird beschrieben, welche Anlässe zu einer Untersuchung auf Pseudomonas aeruginosa führen können. Ein Schwerpunkt ist die hygienisch sichere Inbetriebnahme von Großgebäuden. Auch in diesem Fall kommt es auf die sachgerechte Auswahl von Probennahmestellen und eine fachgerechte Vorgehensweise bei der Entnahme von Wasserproben an. Dazu wird detailliert Stellung genommen.
Tertiär-präventive Maßnahmen: Maßnahmen zur Risikobeherrschung
Die grundsätzlichen Maßnahmen sind zwar ausführlich im DVGW W 551-2 beschrieben (inhaltlich unveränderte Ausgabe des ehemaligen DVGW W 556), aber im DVGW W 551-4 mit besonderem Bezug zu Pseudomonas aeruginosa. Ein Schwerpunkt sind Sofortmaßnahmen. Dazu gehören Information an die betroffenen Verbraucher, Nutzungseinschränkungen oder Nutzungsverbote und der Einsatz bakteriendichter endständige Filter. Es folgen Sanierungsmaßnahmen, die mit drei Freigabeprüfungen nach zwei, sechs und zwölf Wochen enden (DVGW W 551-2).
Eine Besonderheit: Fallbeispiele im Anhang A
Für Praktiker und Sachverständigen findet sich im Anhang A eine Tabelle mit zehn Beispielen von Praxisfällen mit kontaminierten Trinkwasserinstallationen, von denen zwei im Detail beschrieben werden. Diese Beispiele sind besonders für die Praktiker hilfreich, denn auch in der Tabelle werden zu jedem Fall die ermittelten Messwerte, Ursachen, Sofortmaßnahmen und wirksame Maßnahmen beschrieben.
Anhang B und Anhang C
Im informativen Anhang B wird beschrieben, dass Pseudomonas aeruginosa unter ungünstigen Lebensbedingungen in eine Art „Schlaf“ übergehen können, in dem sie kulturell nicht mehr nachweisbar sind (VBNC-Zustand), aber aus dem sie wieder erwachen und eine Kontamination der Trinkwasserinstallation bewirken können. Im Anhang C folgen dann abschließend weitere Informationen zu diesem Bakterium, die über den Trinkwasserbereich hinausgehen. Dort wird die medizinische und damit auch volkswirtschaftliche Bedeutung von Erkrankungen mit diesem Bakterium benannt.
Fazit
Das neue DVGW W 551-4 für Pseudomonas aeruginosa wird sicherlich schon bald den gleichen Stellenwert innerhalb der SHK-Branche erlangen, wie das DVGW W 551 für Legionella. Da jedoch Infektionen mit diesem Bakterium vorrangig Menschen mit Vorerkrankungen wie Mukoviszidose, mit noch nicht voll ausgebildetem oder geschwächtem Immunsystem (Personen in Kindertagesstätten/Gesundheitseinrichtungen) betrifft, wird es aber nicht dieselbe Breitenwirkung wie das W 551 entfalten.
Doch bei den benannten Einrichtungen wird das W 551-4 für Hersteller, Fachplaner, Fachhandwerker, Hygieniker und Sachverständige ein unverzichtbares Nachschlagewerk, das erstmalig und umfassend den aktuellen Kenntnisstand zu diesem Bakterium im Trinkwasserbereich von Gebäuden mit Augenmaß zusammenfasst.
Wassermanagement-System SWS
Nur ein regelmäßiger und vollständiger Wasserwechsel über alle Entnahmestellen kann den Erhalt der Wassergüte ausschließlich und rechtsverbindlich sicherstellen. Mit einem Wassermanagement-System, wie „SWS“ von Schell, lassen sich die geforderten Wasserwechsel über Gruppenbildung mit den erforderlichen Fließgeschwindigkeiten automatisiert umsetzen, das heißt besonders komfortabel, umfassend und zentral.