Trinkwasserhygiene

Der große Wurf, die neue TrinkwV?

Montag, 24.10.2022

Das Bild zeigt eine alte Trinkwasser-Installation.
Quelle: Eckhard Martin
Bislang war laut TrinkwV der Ausbau von Trinkwasserinstallationen aus Blei nicht zwingend vorgeschrieben – wenn die Grenzwerte eingehalten sind. Das wird sich ab Januar 2023 ändern.

Fazit

Der Referentenentwurf der neuen TrinkwV wird jetzt in diversen Gremien und Verbänden diskutiert und eventuell auch geändert und ergänzt werden. In einer ersten Stellungnahme vom 19. August 2022 beklagt beispielsweise der BDEW deutliche Verschärfungen und Belastungen in dem Entwurf, die über die Vorgaben der EU-Trinkwasserrichtlinie hinausgehen. Es steht daher zu erwarten, dass bis zum Inkrafttreten der TrinkwV im Januar 2023 noch einiges verändert wird.

Das Bild zeigt einen Mann, der eine Wasserprobe begutachtet.
Quelle: Dekra
Zahlreiche Grenz- und Maßnahmewerte für Stoffe im Kontakt mit Trink­wasser werden mit der neuen TrinkwV verschärft.

Stellungnahme des BDEW

Der BDEW veröffentlichte im August 2022 eine umfassende Stellungnahme zu dem Entwurf der neuen TrinkwV. Hier eine Auswahl der wichtigsten Punkte aus der Stellungnahme:

• Es ist ausschließlich eine 1:1-Umsetzung der europäischen Trinkwasserrichtlinie durchzuführen, • die fehlenden Maßnahmen für die Hersteller von bleihaltigen Armaturen, Wasserzähler, Loten usw. sind festzulegen, • für die zusätzliche nationale Verschärfung der Parameter für die PFAS ist ein standardisiertes Messverfahren vorzulegen, großtechnische Aufbereitungsverfahren sind sicherzustellen, • Risikobewertung und -management für Einzugsgebiete nicht auf die Wasserversorger zu verlagern, sondern im Verantwortungsbereich der dafür zuständigen Wasserbehörden zu belassen sowie • national zusätzliche Verschärfungen von Grenzwerten wissenschaftlich zu begründen, ihre Auswirkungen auf andere Bereiche zu überprüfen sowie längere Ausnahmeregelungen und Moratorien bis 2030 vorzusehen.

Die komplette Stellungnahme des BDEW findet sich unter www.bdew.de

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