SHK-Systemtechnik

Brandschutz – Abweichungen vom Verwendbarkeitsnachweis

Montag, 01.04.2019

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass derjenige, der eine nicht wesentliche Abweichung bestätigt bzw. hierzu Stellung nimmt, für diese Aussage haftet. Daher ist es grundsätzlich anzustreben, möglichst zulassungskonform zu bauen.

Zusammenfassung

Es bleibt also festzuhalten, dass eine nicht wesentliche Abweichung durch den Ersteller der Bauart, also denjenigen, der das Brandschutzsystem montiert, zu bestätigen ist. Er kann sich hierbei der Unterstützung der Bauprodukthersteller bedienen. Grundsätzlich ist es möglich, sich anhand von drei Fragen zu orientieren, ob eine Abweichung wesentlich oder nicht wesentlich ist.

Für die Bestätigung gibt es keine Formvorgaben, doch sollte man sich an den Übereinstimmungsbestätigungen aus den Verwendbarkeitsnachweisen orientieren.

Wenn umsichtig mit dem Thema umgegangen wird und frühzeitig eine Abstimmung zwischen den Beteiligten erfolgt, stellen nicht wesentliche Abweichungen kein Problem dar. Auch kann bei frühzeitiger Abstimmung des technischen Sachverhalts unter Umständen eine Konstruktion, die nicht vom Verwendbar­keitsnachweis abweicht, gewählt werden.

Von Carsten Janiec
Leiter Vertriebsmanagement Brandschutzsysteme bei Doyma
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