Trinkwasserhygiene

Bei der Trinkwasserhygiene auf der sicheren Seite

Mittwoch, 14.03.2018

Zu den Hauptursachen für Beeinträchtigungen der Trinkwasserqualität zählen Stagnation durch nicht oder selten genutzte Entnahmestellen, zu geringe Fließgeschwindigkeiten in zu groß dimensionierten Rohrnetzen sowie die Erwärmung des Kaltwassers in dichtbelegten Schächten mit Trinkwasser-, Heizungs- und Lüftungsleitungen. Die enge Schachtbelegung führt dabei zu hohen Wärmelasten, die auf die Kaltwasserseite übertragen werden. Um einen bestimmungsgemäßen Betrieb der Trinkwasser-Installation sicherzustellen, helfen Geberit-Hygienespülungen.

Unter dem Begriff „Bestimmungsgemäßer Betrieb“ ist zu verstehen, dass weder der Zustand noch die Betriebsweise der Trinkwasser-Installation nachteilige Auswirkungen auf die Trinkwassergüte haben dürfen. Die DIN 1988-200 fordert hierzu im Anhang B, dass neben der regelwerkskonformen Planung und Errichtung auch die regelmäßige Kontrolle und die nötigen Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden. Eine wesentliche Voraussetzung für den bestimmungsgemäßen Betrieb ist die Vermeidung einer zu langen Verweildauer des Trinkwassers. Hier können die tatsächliche Nutzung und die zugrunde gelegten Dimensionierungsansätze weit auseinanderliegen – etwa dann, wenn Mietwohnungen, Hotelzimmer oder Büroetagen in Gewerbeobjekten längere Zeit leer bleiben oder planmäßige Nutzungsunterbrechungen eintreten, wie dies in Schulen oder Sportstätten der Fall ist.

Die Geberit-Hygienespülung erfüllt die Schallschutzanforderungen nach VDI 4100 und DIN 4109 sowie die Geräuscharmaturenklasse gemäß EN ISO 3822-1. Eine Version mit zwei Ventilen kann zum Beispiel in Hotels eingesetzt werden, wenn zwei nebeneinanderliegende Bäder gegen Stagnation abgesichert werden sollen. Jedes Spülventil kann dabei separat gesteuert werden.
Quelle: Geberit
Die Geberit-Hygienespülung erfüllt die Schallschutzanforderungen nach VDI 4100 und DIN 4109 sowie die Geräuscharmaturenklasse gemäß EN ISO 3822-1. Eine Version mit zwei Ventilen kann zum Beispiel in Hotels eingesetzt werden, wenn zwei nebeneinanderliegende Bäder gegen Stagnation abgesichert werden sollen. Jedes Spülventil kann dabei separat gesteuert werden.

Verantwortung für die Trinkwassergüte

Der bestimmungsgemäße Betrieb liegt nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung (Dritte Änderungsverordnung vom November 2015) sowie nach AVBWasserV in der Verantwortung des Betreibers beziehungsweise des Anschlussnehmers. Die Voraussetzungen hierfür sind jedoch in der Planungs- und Ausführungsphase zu schaffen. Kann der geforderte regelmäßige Wasseraustausch nicht sichergestellt werden, muss der Leitungsinhalt durch regelmäßige Spülungen ausgetauscht werden. Dem ausführenden Fachunternehmen obliegt hierbei gegenüber dem Inhaber der Trinkwasser-Installation die Hinweispflicht, dass dieser für die Einhaltung des bestimmungsgemäßen Betriebs verantwortlich ist. Vom Inhaber und Betreiber verlangt dies entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung von Stagnation. Diese Aufgabe kann durch automatische Spüleinrichtungen übernommen werden. Durch die Automatisierung ist ein regelmäßiger und nach einstellbaren Größen wie Wassermenge oder -temperatur definierbarer Austausch möglich.

Größere Notwendigkeit zur Absicherung

Im Leitungsnetz für „Trinkwasser kalt“ ist insbesondere die Erwärmung in den kritischen Temperaturbereich oberhalb 25 °C ein noch sehr unterschätzter Risikofaktor. In den Installationsschächten vieler bestehender Gebäude schützt die vorhandene Rohrdämmung die Leitungen für „Trinkwasser kalt (PWC)“ nur unzureichend vor einer unzulässigen Erwärmung durch „Trinkwasser warm (PWH)“. Verlaufen dazu parallel Heizungsrohrleitungen, erfolgt zwangsläufig ein Wärmeübergang auf die Rohrleitung für „Trinkwasser kalt“. Ein weiteres Beispiel ist die Leitungsführung innerhalb von Zwischendecken, wo ebenfalls mit erhöhten Wärmelasten durch warmgehende Leitungen zu rechnen ist.

Nach Vorgabe der Technischen Regeln für Trinkwasser-Installationen (DIN EN 806-2, DIN 1988-200; jeweils Abschnitt 3.6) darf das kalte Trinkwasser 30 Sekunden nach dem Öffnen der Entnahmestelle nicht wärmer als 25 °C sein. Die Notwendigkeit von Hygienespülungen besteht fast ausschließlich nur für das kalte Trinkwassernetz. Sofern die Warmwasserversorgung mit Zirkulation und insgesamt gemäß den Vorgaben des DVGW-Arbeitsblattes W 551 betrieben wird, sind bereits anlagentechnische Maßnahmen zum Schutz vor Legionellen getroffen.

Automatische Hygienespülungen erneuern in Stockwerksinstallationen regelmäßig den Wasserinhalt und verhindern dadurch Stagnation
Quelle: Geberit
Automatische Hygienespülungen erneuern in Stockwerksinstallationen regelmäßig den Wasserinhalt und verhindern dadurch Stagnation

Automatische Hygienespülung

Eine Lösung für den kontrollierten und automatisierten Wasseraustausch ist der Einsatz der Geberit-Hygienespülung. Diese erneuert das Trinkwasser in den Leitungen in regelmäßigen Intervallen, nach vorgegebener Zeit, abhängig von Temperaturwerten oder nach einem vorab durch Berechnung ermittelten auszutauschenden Trinkwasservolumen. Bei den verantwortlichen Personenkreisen für Betrieb und die Instandhaltung der haustechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden wie Hotels, Krankenhäusern sowie Pflege- und Seniorenheimen ist der Einsatz von automatischen Hygienespülungen inzwischen fester Bestandteil bei der Neuerrichtung oder der Modernisierung von Trinkwasser-Installationen. Auch im Wohnungsbau findet die Lösung der automatisierten Hygienespülung wachsenden Zuspruch.

Von Pascal Lehmler
Produktmanager Rohrleitungssysteme, Geberit Vertriebs GmbH
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