Trinkwasser, Heizungs- und Abwasserleitungen, Lüftungsanlagen, Medien- und Energieversorgung, Steuerleitungen der TGA durchdringen unsere feuerwiderstandsfähigen Wände und Decken. Sie gehen horizontal durch die Brandabschnitte und vertikal durch die Geschosse.
Die jeweiligen Verteilereinheiten stehen herum und sind nicht nur nützlich, sondern auch Brandlasten und potentielle Zündquellen dar. Jedes einzelne Kabel und jede einzelne Leitung ist im Hinblick auf den Brandschutz relevant.
Die gesetzlichen und technischen Regelwerke sind höchst dynamisch und werden permanent den neuesten Erkenntnissen angepasst.
Wer hier vernünftig plant kann sich viel Ärger und dem Bauherren viel Geld sparen. Nachträgliche Änderungen können bestehende Brandschutzmaßnahmen unwirksam machen.
Seminarinhalt
- Leitungen in den Landesbauordnungen
- Die aktuellen technischen Baubestimmungen MLAR und die neue M-LÜAR
- Betriebsräume für elektrische Anlagen (EltBauVO)
- Leitungen im Anwendungsbereich der Lüftungsanlagenrichtlinie
- Schachtausführungen und Revisionsöffnungen nach MLAR und DIN 4102 Teil 11
- Bauliche Maßnahmen zur Abtrennung der TGA in notwendigen Fluren und Treppenräumen
- Aktuelle Rechtsfragen im Nachweisverfahren für Bauprodukte und Bauarten. Auswirkungen der EuGH Entscheidung C-100/13 für die Praxis (Neue MBO, Abschaffung der Bauregellisten, MVV-TB)
- Formale Handhabung bei Abweichungen von Verwendbarkeitsnachweisen
Referenten
- Dipl.-Ing. Manfred Lippe - Sachverständiger des vorbeugenden Brandschutzes-EIPOS/IHK Dresden, Öffentl. b.v. SV des Installateur- und Heizungsbauerhandwerks und des WKSB-Isoliererhandwerks für Brandschutzdurchführungen und Schallschutz, Öffentl. b.v. SV IHK Mittlerer Niederrhein für den baulichen und anlagentechnischen Brandschutz, Mitautor der Kommentare zur MLAR und M-LüAR
- Referent aus dem Hause PRIORIT AG
- Rechtsanwalt Götz Winter - Rechtsanwalt bei Winter & Kollegen Maintal, Lehrbeauftragter für öfftl. & priv. Baurecht Technische Universität Kaiserslautern, Vorstand der design security forum AG, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Bau und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) e.V.