Baukindergeld – oder Bauträgergeld?

Staatlich geförderte „Bauflation“

Mittwoch, 30.01.2019

Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Beispielhaft dafür sei der warme Regen aus der staatlichen Gießkanne für den ohnehin boomenden Wohnungsbau, so das Wirtschaftsinstitut DIW. Und markiert deshalb Baukindergeld und Sonderabschreibung mit einem dicken Fragezeichen…

Vater Staat als Baupreis-Treiber? Dass Vorschriften und Regulierungen auf nationaler und europäischer Ebene das Bauen und Wohnen verteuern, ist nicht neu: Grunderwerbssteuer, Energie-Einspar-Verordnung (EnEV), Dämmung, die entsprechende Liste ist lang. Wobei es an dieser Stelle nicht um Sinn oder Unsinn all dieser kostenintensiven Maßnahmen gehen soll.

Zusammen mit dem sowieso schon die Preise treibenden Boom am Bau – das SanitärJournal berichtete dazu hier und hier - ist bereits von „Bauflation“ die Rede. Die Prognose für dieses Jahr macht das deutlich: Nominal wird das Bauvolumen um 7,4 Prozent wachsen, real hingegen „nur“ um 2,9 Prozent – macht eine zu erwartende „Extra-Bauflation“ von 4,5 Prozent. Zum Vergleich: Die Verbraucherpreise stiegen im letzten Jahr um 1,7 Prozent…

Die Zahlen stammen vom Deutschen Institut für Wirtschaftsförderung (DIW) und von Destatis.

Und das DIW zeigt sich besorgt, dass der Staat mit noch mehr Öl diese „Bauflation“ zusätzlich anfeuert: nämlich mit Baukindergeld und höheren Extra-Abschreibungen (Sonder-AfA) für den Mietwohnungsbau.

Baukindergeld? Oder doch eher „Bauträgergeld… Das fragt sich nicht nur das DIW.
Quelle: LBS
Baukindergeld? Oder doch eher „Bauträgergeld… Das fragt sich nicht nur das DIW.

„Weg mit der Gießkanne“

Diese staatlichen Impulse werden die Preise weiter treiben, prophezeit das DIW. Auch, weil beide Maßnahmen zeitlich befristet sind – das Baukindergeld bis Ende 2020 und die Sonder-AfA bis 2022. Letztere erlaubt Extra-Abschreibungen für den Bau von Mietwohnungen in Höhe von fünf Prozent über einen Zeitraum von vier Jahren – und das zusätzlich zu der linearen AfA von zwei Prozent über 50 Jahre. Besser wäre, so das DIW, diese „normale“ AfA von zwei auf drei Prozent anzuheben. Mehr zum Thema Sonderabschreibung findet sich in dieser Stellungnahme des DIW.

Sosehr das DIW die Zielstellung der Sonderabschreibung und des Baukindergeldes auch begrüße – den Bau von Mietwohnungen im mittleren und niedrigen Bausegment gerade in Ballungsräumen zu fördern – so seien doch hohe Mitnahmeeffekte und räumliche Fehllenkungen zu erwarten, befürchtet das Institut: „Anstatt mit der Gießkanne zu fördern, sollte die Politik gezielte Anreize zur Innenentwicklung und Nachverdichtung in den Ballungsräumen setzen und mit Investitionszulagen dort den Bau zusätzlichen Wohnraums unterstützen“, schlägt DIW-Konjunkturchef Claus Michelsen daher vor. Und weiter: „Diese Förderung wird in einer Situation gewährt, in der die Bauwirtschaft bereits an der Kapazitätsgrenze operiert“, betont Michelsen. „Da beide Förderimpulse in ein paar Jahren wieder Geschichte sein werden, wird dies Bauunternehmen kaum dazu bringen, weitere Kapazitäten aufzubauen. Die zusätzliche Kaufkraft der privaten Haushalte dürfte daher den ohnehin schon kräftigen Preisauftrieb beschleunigen.“ So werde das eigentlich gut gemeinte Baukindergeld zum weniger gewollten „Bauträgergeld“…

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