Bad ist Hot-Spot der Barrierefreiheit

Freistaat fördert „Freiheitskampf“

Mittwoch, 25.07.2018

Gerade mal ein Sechstel der bundesdeutschen Bäder ist altersgerecht eingerichtet. Zudem sind nicht von Barrieren befreite Bäder häusliche Unfall-Schwerpunkte. Da ist also noch reichlich was zu tun – für das SHK-Handwerk. Im Freistaat Sachsen werden entsprechende Maßnahmen auf Landesebene gefördert.

Aus vielerlei Gründen steigt der Bedarf an barrierefreiem Wohnraum stetig, wie das SanitärJournal hier und hier berichtete. So weit – so bekannt. Weniger bekannt sind die Fördermöglichkeiten für barrierefreie Sanierungen/Neubauten auf lokaler, regionaler oder landesweiter Ebene. So unterstützt beispielsweise der Freistaat Sachsen mit dem „Landesprogramm Wohnraumanpassung“ derlei Vorhaben. Die attraktive Förderung kann über die Sächsische Aufbaubank (SAB) beantragt werden.

Je nach den örtlichen Gegebenheiten können bodengleiche Duschen mit einer Abwasserpumpe ausgestattet werden.
Quelle: Gangway GmbH
Je nach den örtlichen Gegebenheiten können bodengleiche Duschen mit einer Abwasserpumpe ausgestattet werden.

„Dabei ist zu beachten, dass sich die Umsetzung der Maßnahmen an der DIN 18040, Teil 2, zu orientieren hat, um die finanzielle Förderung sicherzustellen“, betont Christian Jacobs, Inhaber der Firma Gang-Way GmbH. Der Unternehmer berät Wohnbauträger zu diesem Thema. Die angesprochene DIN 18040-2 gilt zudem auch für Förderungen durch die Pflegekasse und die KfW. www.gang-way.com

Nur wenige Bäder sind altersgerecht ausgestattet

„Das Bad ist als Unfallschwerpunkt Nummer eins prädestiniert für die barrierefreie Umgestaltung, denn es bietet das größte Optimierungspotenzial“, schlägt Jacobs vor. Konkret werde der Einbau einer bodengleichen, barrierefreien Dusche so gut wie immer gefördert. Laut Förderrichtlinie der SAB beträgt die Höhe der Zuwendung „80 Prozent der unmittelbar für die förderfähigen Maßnahmen entstandenen Ausgaben einschließlich der Baunebenkosten, maximal 8.000 Euro; für das Herstellen von barrierefreiem Wohnraum für Rollstuhlfahrer gemäß DIN 18040-2 mit dem Kennzeichen „R“ maximal 20.000 Euro.“ Link zu SAB.

Der Freistaat Sachsen fördert „barrierefreie“ Maßnahmen in Mietwohnungen und Eigentumswohnungen bis zu einer bestimmten Größe. Wichtig: Generell werden nur noch nicht begonnene Vorhaben gefördert. Und nur dann, „wenn der Zuwendungsempfänger oder ein in seinem Haushalt lebender Angehöriger voraussichtlich dauerhaft in der Mobilität innerhalb des Wohnraums eingeschränkt ist“, betont Jacobs.

Der Bedarf an barrierefreien Bädern ist recht groß, wie der ZVSHK verdeutlicht: Nur sechs von insgesamt 36 Millionen Bädern in Deutschland seien derzeit barrierefrei eingerichtet.

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