Aufgepasst! Gravierende Änderungen im Baurecht

Das neue Bauvertragsrecht (I)

Mittwoch, 05.09.2018

Sowohl die Belange des Verbraucherschutzes als auch die komplexere Rechtslage am Bau wurden durch das seit über hundert Jahren geltende Baurecht nicht mehr ausreichend abgebildet. Das veranlasste den Gesetzgeber jetzt zu umfangreichen rechtlichen Änderungen und Erweiterungen. Kernstück der Reform ist die Normierung verschiedener Bauvertragstypen. Das SanitärJournal zeigt, worauf Bauunternehmer, Architekten und Handwerker jetzt achten sollten.

Es hat sich auf den Baustellen des Landes noch nicht so richtig rumgesprochen – aber seit Jahresbeginn gilt ein runderneuertes Bauvertragsrecht. Damit wurden zahlreiche Vorschriften geändert und neu eingeführt. Das neue Recht greift für Verträge, die ab dem 1. Januar 2018 abgeschlossen wurden. Vor 2018 abgeschlossene Verträge bleiben davon unberührt. Bauunternehmer, Handwerker, Architekten und Planer sollten sich auf die Neuerungen einstellen, zumal gerade der private Bauherr auf die neuen Regeln bestehen wird – er profitiert nämlich von den meisten deutlich. Das SanitärJournal wird in loser Folge über die wichtigsten Änderungen sowie die Vor- und Nachteile der Reform aus Sicht der Baubranche informieren.

Interessen des Verbrauchers im Visier

Im Zentrum dieser umfangreichsten Reform des Bauvertragsrechts seit Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) im Jahr 1900 steht der Verbraucherschutz. Wegen fehlender entsprechender Vorschriften im Baurecht sah der Gesetzgeber hier besonderen Handlungsbedarf. Zumal der private Häuslebauer für den Eigenheimbau häufig einen großen Teil seiner finanziellen Mittel aufwendet. Eine nicht rechtzeitige Fertigstellung, unerwartete Mehrkosten oder die Insolvenz des Bauunternehmers können sich schwerwiegend auf Verbraucher auswirken.

Zudem habe sich das Baurecht im Laufe der Zeit zu einer recht komplexen und speziellen Materie entwickelt, der das Vertragsrecht nicht mehr entspräche, so die Auffassung von Experten und Politik.

14-tägiges Widerrufsrecht

Eine erste Konsequenz dieses Ansatzes ist das Widerrufsrecht des Verbrauchers: Innerhalb von vierzehn Tagen kann er einen Bauvertrag – genauer: einen Verbraucherbauvertrag – widerrufen, ohne Angabe von Gründen. Der Bauunternehmer muss den Bauherren dazu belehren, am besten schriftlich im Vertrag. Andernfalls kann der Verbraucher noch bis zu einem Jahr plus vierzehn Tage nach Vertragsabschluss widerrufen. Und das unabhängig davon, ob der Unternehmer schon Leistungen erbracht hat oder das Haus gar fertiggestellt ist…

Vertrag „per Handschlag“ genügt nicht mehr…

Durch die Reform werden die Vertragsarten „Bauvertrag“ und „Verbraucherbauvertrag“ gesetzlich verankert. Für Verbraucher, also den privaten Bauherren, gilt der Verbraucherbauvertrag für den schlüsselfertigen Neubau oder eine komplette Sanierung (hier ein Mustervertrag). Es war zwar bisher schon üblich, nunmehr ist der Verbraucherbauvertrag aber nur noch in Textform abzuschließen – der „Handschlag“ genügt nicht mehr.

Vor Vertragsschluss hat der Bauunternehmer dem Verbraucher eine ausführliche Baubeschreibung zu überreichen. Sie muss beispielsweise wesentliche Eigenschaften des Bauwerks auflisten sowie den Zeitpunkt der Fertigstellung. Die Baubeschreibung wird später Bestandteil des Vertrages, wenn nichts anderes vereinbart wird. Hier finden sich einige Tipps zum neuen Bauvertragsrecht Bauvertragsrecht.

Der Iserlohner Baustoffhändler BAUKING AG hat  einige Tipps zum neuen Bauvertragrecht. (siehe obigen Link).
Quelle: BAUKING/MH
Der Iserlohner Baustoffhändler BAUKING AG hat einige Tipps zum neuen Bauvertragrecht. (siehe obigen Link).

Aktuelle Bewertung
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ihre Bewertung
Vielen Dank für Ihre Bewertung.

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Möchten Sie die aktuellen Artikel per E-Mail erhalten?

Einloggen

Login / Benutzername ungültig oder nicht bestätigt

Passwort vergessen?

Registrieren

Sie haben noch kein Konto?
Dann registrieren Sie sich jetzt kostenfrei!
Jetzt registrieren

 

Expertenfragen

„Frag‘ doch einfach mal – einen Experten!": Nach diesem Motto können Sie als Nutzer der TGA contentbase hier ganz unkompliziert Fachleute aus der Gebäudetechnik-Branche sowie die Redaktion der Fachzeitschriften HeizungsJournal, SanitärJournal, KlimaJournal, Integrale Planung und @work zu Ihren Praxisproblemen befragen.

Sie wollen unseren Experten eine Frage stellen und sind schon Nutzer der TGA contentbase?
Dann loggen Sie sich hier einfach ein!

Einloggen
Sie haben noch kein Konto?
Dann registrieren Sie sich jetzt kostenfrei!
Registrieren