Trinkwasserhygiene

Absicherung der Trinkwassergüte unerlässlich

Freitag, 20.03.2020

Die Instandhaltung von Heizungsanlagen wird meist in regelmäßigen Abständen beauftragt und gehört deshalb zum täglichen Geschäft von SHK-Betrieben. Etwas anders sieht es bei Trinkwasser-Installationen aus: Obwohl es durch Verordnungen, Normen und Richtlinien auch hier für die Betreiber eine Pflicht zur regel­mäßigen Instandhaltung gibt, wird diese in der Praxis oft vernachlässigt.

Das verwundert, sind doch in Trinkwasser-Installationen höchste Anforderungen an die Hygiene zu erfüllen – und zwar über die gesamte Betriebsdauer. Ohne eine regelmäßige Überprüfung der bestimmungsgemäßen Funktion der Anlage und all ihrer Bauteile kann das nur schwerlich gewährleistet werden.

Übersicht TRWI (Auszug).
Abb. 1 Übersicht TRWI (Auszug).

Technik braucht Wartung

Regelmäßige Inspektionen sind für neue Autos – aufgrund der Kopplung an Garantiebedingungen – selbstverständlich. Doch nach Ablauf der Garantie wird das Thema auch hier etwas laxer gehandhabt, meist ohne dabei zu berücksichtigen, dass jede Technik Instandhaltung benötigt – und zwar bei Weitem nicht nur im Auto. Das ist Grundvoraussetzung, soll die Technik doch zuverlässig und vor allem sicher funktionieren.

Auch bei den komplexen Trinkwasser-In­stallationen mit vielen Komponenten spielt die Instandhaltung eine entscheidende Rolle. Denn schließlich geht es dabei um das wichtigste „Lebensmittel“. Dass dieses hygienisch rein und genusstauglich sein muss, ist bekanntlich gesetzlich festgehalten: Laut § 4 der TrinkwV muss das bis an die Verbrauchsstellen zu transportierende Trinkwasser so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist.

In diesem Zusammenhang sind regelmäßige Instandhaltungen, die einen zuverlässigen Betrieb der Anlage sicherstellen, sogar Pflicht: Die Eigentümer, Anlagenbesitzer und Betreiber von sanitärtechnischen Anlagen sind nach VDI 3810 (Blatt 2) verpflichtet, die Anlage nach den anerkannten Regeln der Technik (wie der Trinkwasserverordnung – TrinkwV) beziehungsweise nach dem Stand der Technik (z. B. Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG) bestimmungsgemäß zu betreiben und in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten.

Häufigkeit für die Inspektion und Wartung von Bauteilen laut Tabelle A1 der DIN EN 806-5: 2014-04 (Auszug).
Häufigkeit für die Inspektion und Wartung von Bauteilen laut Tabelle A1 der DIN EN 806-5: 2014-04 (Auszug).

Weiter heißt es: „Sanitärtechnische Anlagen sind für die Menschen von großer Bedeutung, weil davon das gesundheitliche Wohlbefinden abhängt. Es ist daher dringend erforderlich, dass diese Anlagen von den hierfür Verantwortlichen in technisch und hygienisch einwandfreiem Zustand erhalten werden.“

An dieser Stelle muss erwähnt werden, dass die VDI 3810-2 in den letzten Jahren überarbeitet wurde – die Einspruchszeit für den entsprechenden Entwurf ist beendet, die endgültige Fassung wird vorbereitet. Mit der neuen Regel der Technik, welche die Thematik Instandhaltung auf ein neues Level hebt, werden wichtige zusätzliche Ergänzungen zur DIN EN 806-5 publiziert. Unter anderem werden hier explizite Angaben zum Anlagenbuch, zum Hochwasserschutz sowie zur Instandhaltungsplanung gemacht und für verschiedene Bauteile Instandhaltungsintervalle definiert.

Definition Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung.
Abb. 3 Definition Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung.

DIN EN 806-5 – die Fibel für die Instandhaltung

Im alltäglichen Betrieb kann die Trinkwasserqualität schon gefährdet sein, wenn auch nur ein Anlagenbauteil seine Aufgabe nicht mehr korrekt erfüllt. Mögliche Ursachen dafür sind beispielsweise Verschleiß oder Abnutzungserscheinungen – Aspekte, die sich ganz einfach durch eine regelmäßige Überprüfung frühzeitig erkennen und beheben lassen. Und zwar, bevor sie zu Problemen bei der Trinkwasserversorgung beziehungsweise der Trinkwasserqualität führen. Die DIN EN 1717 bringt das klar zum Ausdruck: Jede unzureichende oder nicht ordnungsgemäße Instandhaltung kann eine Beeinträchtigung der Wasserbeschaffenheit hervorrufen.

Eine ähnliche Bedeutung schreibt das DVGW-Arbeitsblatt W 557 (Pkt. 5.5) der regelmäßigen Instandhaltung zu: Eine regelmäßige, fachgerechte Instandhaltung ist die Voraussetzung für einen hygienisch unbedenklichen, bestimmungsgemäßen Betrieb einer Trinkwasser-Installation. Ein bestimmungsgemäßer Betrieb liegt dann vor, wenn unter anderem die Instandhaltungsintervalle, insbesondere Wartungsintervalle, eingehalten werden.

Von Martin Pagel
Seminarleiter Trinkwassertechnik, Honeywell GmbH Haustechnik
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